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[ Statuten - Nachtrag - Hausordnung ]

Statuten   ---   Nachtrag   ---   Hausordnung

[ Hausordnung ]

 

Hausordnung

1. Ordnung und Reinlichkeit

1.1   In Ihrem Interesse und dem des Clubs haben alle Mitglieder in den clubeigenen Räumen sowie in den Toiletten und im Hauseingang für Ordnung und Sauberkeit zu achten.

1.2   Wer ausserordentliche Verschmutzungen verursacht, hat in jedem Fall sofort selber für die Reinigung zu sorgen. Grössere Abfallmengen wie Pizzakartons und Pet-Flaschen sind selber zu entsorgen.

1.3   Zur Vermeidung von unangenehmen Gerüchen hat jedes Clubmitglied zu sorgen. Das rauchen von stark riechendem Tabak und das verzehren von warmen Speisen ist auf ein absolutes Minimum zu halten.

1.4   Durch den Vorstand werden Mitglieder aufgeboten für Reinigungsarbeiten und Weiteres.

2. Hausruhe

2.1   Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, dass niemand im Lokal durch übermässigen Lärm gestört wird.

2.2   Anwohner und umliegendes Gewerbe dürfen durch parkierte Autos nicht gestört werden.

3. Eingangstüre

3.1   Jedes Mitglied mit Schlüssel ist dafür verantwortlich, dass beim Verlassen des Clublokals die Türen abgeschlossen sind. Sollten noch Mitglieder der Gruppe B oder Gäste anwesend sein, so müssen diese zum Gehen aufgefordert werden.

3.2   Sollte eine der Türen offen sein beim Betreten des leeren Clublokals, so ist er gebeten dies dem Vorstand zu melden.

4. Gäste

4.1   Beim Mitbringen von Gästen hat das Mitglied die Pflicht, den Gast über das Verhalten im Clublokal zu informieren. Bei einem Fehlverhalten haftet immer das verantwortliche Clubmitglied.

4.2   Gäste dürfen nur von Aktivmitgliedern welche an der GV aufgenommen wurden, mitgebracht werden. Neumitglieder haben die Möglichkeit Gäste am Clubabend (Donnerstag) mitzubringen.

4.3   Nach etwa drei Besuchen eines Gastes, muss sich dieser für oder gegen die Mitgliedschaft entscheiden. „Trittbrettfahrer“ sind nicht erwünscht.

5. Alkohol und Drogen

5.1   Im ganzen Clublokal herrscht Alkohol-Verbot. Ausnahmen werden vom Vorstand genehmigt. Bei Verstössen wird eine Busse erhoben (s. Nachtrag).

5.2   Bei jeglichen gebrauch von Drogen, sei es nur das Mitbringen, erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.

6. Diverses

6.1   Das Mitbringen von Tieren ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

7. Allgemeines

7.1   Unter den Mitgliedern gilt die gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz als oberstes Gesetz. Das einzelne Mitglied sorgt für eine angenehme Atmosphäre und verhält sich diszipliniert gegen über anderen.

7.2   Bei Nichtbefolgung der Hausordnung wird der Vorstand über die weiteren Folgen entscheiden.


Döttingen, im November 2006 Billard-Club 90 Döttingen & Umgebung
     
  Der Präsident Jürg Alder
     
  Der Aktuar Adrian Grossen

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