Hausordnung
1. Ordnung und Reinlichkeit
1.1 In Ihrem Interesse und
dem des Clubs haben alle Mitglieder in den clubeigenen Räumen sowie in
den Toiletten und im Hauseingang für Ordnung und Sauberkeit zu achten.
1.2 Wer ausserordentliche Verschmutzungen verursacht, hat in jedem
Fall sofort
selber für die Reinigung zu sorgen. Grössere Abfallmengen wie
Pizzakartons und Pet-Flaschen sind selber zu entsorgen.
1.3 Zur
Vermeidung von unangenehmen Gerüchen hat jedes Clubmitglied zu sorgen.
Das rauchen von stark riechendem Tabak und das verzehren von warmen
Speisen ist auf ein absolutes Minimum zu halten.
1.4 Durch den
Vorstand werden Mitglieder aufgeboten für Reinigungsarbeiten und
Weiteres.
2. Hausruhe
2.1 Jedes
Mitglied hat dafür zu sorgen, dass niemand im Lokal durch übermässigen
Lärm gestört wird.
2.2 Anwohner
und umliegendes Gewerbe dürfen durch parkierte Autos nicht gestört
werden.
3. Eingangstüre
3.1 Jedes Mitglied mit Schlüssel ist dafür verantwortlich, dass beim
Verlassen
des Clublokals die Türen abgeschlossen sind. Sollten noch Mitglieder der
Gruppe B oder Gäste anwesend sein, so müssen diese zum Gehen
aufgefordert werden.
3.2 Sollte eine der Türen offen sein beim
Betreten des leeren Clublokals, so
ist er gebeten dies dem Vorstand zu melden.
4. Gäste
4.1 Beim Mitbringen von Gästen hat das Mitglied die Pflicht, den Gast über das
Verhalten im Clublokal zu informieren. Bei einem Fehlverhalten haftet
immer das verantwortliche Clubmitglied.
4.2 Gäste dürfen nur von Aktivmitgliedern welche an der GV aufgenommen wurden,
mitgebracht werden. Neumitglieder haben die Möglichkeit Gäste am
Clubabend (Donnerstag) mitzubringen.
4.3 Nach etwa drei Besuchen eines Gastes, muss sich dieser für oder gegen die
Mitgliedschaft entscheiden. „Trittbrettfahrer“ sind nicht erwünscht.
5. Alkohol und Drogen
5.1 Im ganzen Clublokal herrscht Alkohol-Verbot. Ausnahmen werden vom Vorstand
genehmigt. Bei Verstössen wird eine Busse erhoben (s. Nachtrag).
5.2 Bei jeglichen gebrauch von Drogen, sei es nur das Mitbringen, erfolgt der
Ausschluss aus dem Verein.
6. Diverses
6.1 Das Mitbringen von Tieren ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
7. Allgemeines
7.1 Unter den Mitgliedern gilt die gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz
als oberstes Gesetz. Das einzelne Mitglied sorgt für eine angenehme
Atmosphäre und verhält sich diszipliniert gegen über anderen.
7.2 Bei Nichtbefolgung der Hausordnung wird der Vorstand über die weiteren
Folgen entscheiden.
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Döttingen, im November 2006 |
Billard-Club 90 Döttingen & Umgebung |
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Der Präsident |
Jürg Alder |
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Der Aktuar |
Adrian Grossen |