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[ Statuten - Nachtrag - Hausordnung ]

Statuten   ---   Nachtrag   ---   Hausordnung

[ Nachtrag ]
Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft wird in zwei Gruppen aufgeteilt.
  Gruppe A: Neu- und Aktivmitglieder die einen Schlüssel zum Lokal besitzen und jederzeit spielen können. Der Clubraumbeitrag beträgt pro Monat: Fr. 60.-- (Lehrlinge Fr. 45.--) Es wird ein Schlüsseldepot à Fr. 50.-- verlangt.
  Schlüssel werden nur an über 18-jährige herausgegeben. Ist ein Anwärter bereits während mindestens einem Jahr B-Mitglied, kann eine Ausnahme gemacht werden, sofern die Eltern einverstanden sind.
  Gruppe B: Neu- und Aktivmitglieder, die einen Tag pro Woche trainieren können (Clubabend Donnerstag). Der Clubraumbeitrag pro Jahr beträgt: Fr. 200.-- (Lehrlinge: Fr. 150.--)
  Neumitglieder müssen sich während eines laufenden Vereinsjahres (min. 6 Mt.) bewähren, um an der Generalversammlung definitiv aufgenommen zu werden und den Status eines Aktivmitglieds zu erhalten.
  Familienbeitrag: Haushalte mit 2 Personen und nur einem Einkommen zahlen nur ein Beitrag, können aber beide zu jeder Zeit den Raum benützen. Bedingung: Zweite Person muss Passiv-Mitglied sein. Ein zweiter Schlüssel wird nach dem Ermessen des Vorstandes ausgehändigt. Pro Beitrag gilt nur eine Stimme an der GV.
Training Gruppe B: Jeweils am Donnerstag von 20 bis 23 Uhr.
Turniere: Sie werden vom Teko bzw. vom Vorstand festgelegt. Der Beitrag wird jeweils individuell festgelegt.
GV: Die Generalversammlung ist für jedes Neu- und Aktivmitglied obligatorisch.
Rechnungs-Revisoren: Sie kontrollieren das Kassawesen des Vereins und werden an der GV neu gewählt für 2 Jahre respektive für 3 Jahre.
Passive / Gönner: Sie sind an jeder Versammlung und anderen Anlässen herzlich willkommen. Die Beiträge belaufen sich auf: Passive Fr. 20.--, Gönner Fr. 50.-- und mehr.
Hausordnung: Die Hausordnung ist für jedes Mitglied verbindlich.
Verbotsmissachtung: Bei Alkoholkonsum erfolgt eine Busse ohne Vorwarnung von Fr. 50.--. Bei Drogenkonsum oder Mitnahme erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.
Arbeitseinsatz: Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Einsätzen wird eine Busse von Fr. 100.-- erhoben.
Parkplätze: Es stehen Gratis-Parkplätze zur Verfügung, im Keller + Co. Areal, nach der Brücke. Wird vor dem Billardlokal parkiert, so darf niemand behindert werden.
   
Döttingen, im November 2009 Billard-Club 90 Döttingen & Umgebung
  Der Präsident Jürg Alder
     
Der Aktuarin Adriana Blunschi

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